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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preisangebot. Die Preisangebote werden in Euro abgegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer.
Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die per Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise für unsere Erzeugnisse beruhen auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Änderungen des Preisgefüges bis zur Lieferung und Leistung, berechtigen uns zur Preisänderung, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind. Es ist deswegen vereinbart, dass die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zur Abrechnung gelangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate vergangen sind. Der Käufer verzichtet auf Offenlegung der jeweiligen Kostenfaktoren. Liegt dem Preisangebot sowie der Auftragsbestätigung offenbar ein falscher Preis auf Grund von Übertragungsfehlern zu Grunde, so sind wir berechtigt, eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. Lehnt der Besteller diese Korrektur ab oder kann zwischen den Vertragspartnern keine Verständigung erzielt werden, so steht uns – soweit gesetzlich zulässig – ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu, das schriftlich angezeigt werden muss. Bei Abrufaufträgen mit einer Laufzeit mit mehr als sechs Monaten behalten wir uns eine Preisangleichung vor, für den Fall, dass sich seit dem Datum der Auftragsbestätigung Preise oder Tariflöhne um mindestens 5 % erhöht haben. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand. Bei Sendungen über 500,— Euro Warenwert liefern wir frachtfrei Station Empfänger. Beschädigte Sendungen müssen beim jeweiligen Frachtführer sofort reklamiert werden. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Besteller berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeabdrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt ist.
Seite 3: 2. Zahlung und 3. Zahlungsverzug
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